
ImmobilienGutachten
Ihre Immobilie. Fundiert bewertet.
Restnutzungsdauer-, Verkehrswert- und Schadensgutachten für Eigentümer, Käufer und Investoren — unabhängig, methodisch fundiert und nachvollziehbar.
Immobiliengutachten in drei Kernbereichen
Unabhängig, methodisch fundiert und nachvollziehbar aufbereitet.Wählen Sie eine Leistung für Details.
Jede vermietete Immobilie verliert über die Jahre an Wert — diesen Wertverlust dürfen Sie von der Steuer absetzen (die sogenannte Abschreibung oder „AfA"). Das Finanzamt rechnet dabei pauschal mit einer langen Nutzungsdauer, meist 50 Jahren. Viele Gebäude sind aber — je nach Alter, Bauweise und Zustand — tatsächlich schneller „aufgebraucht". Genau das weisen wir mit einem Gutachten nach. Das Ergebnis: Sie schreiben pro Jahr einen größeren Teil ab und zahlen dadurch spürbar weniger Steuern.
Je kürzer die nachgewiesene Restnutzungsdauer, desto höher der jährliche Abschreibungssatz.
- Höhere AbschreibungStatt pauschaler 2 % schreiben Sie entsprechend der realen Restnutzungsdauer ab — oft ein Vielfaches.
- Weniger SteuernDie höhere Abschreibung senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen — Jahr für Jahr.
- Vom Finanzamt Gießen anerkanntPrüffähig dokumentiert als Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer.
* bei 42 % persönlichem Steuersatz
Das enthält Ihr Gutachten
- Beschreibung von Objekt und Bausubstanz
- Bewertung von Zustand und Modernisierungsgrad
- Begründete Herleitung der Restnutzungsdauer
- Aussagekräftige Fotodokumentation
Grundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG i. V. m. der aktuellen BFH-Rechtsprechung (BFH, Urteil v. 28.07.2021 – IX R 25/19). Das Rechenbeispiel ist vereinfacht und unverbindlich; es ersetzt keine Steuerberatung.
Der Verkehrswert ist — einfach gesagt — der realistische Preis, den Ihre Immobilie heute am Markt wert ist. Wir ermitteln ihn neutral und unabhängig nach gesetzlich anerkannten Verfahren (§ 194 BauGB, ImmoWertV). So haben Sie eine belastbare, begründete Zahl in der Hand — statt eines Bauchgefühls oder einer interessengeleiteten Schätzung. Das gibt Ihnen Sicherheit gegenüber Käufer, Verkäufer, Bank, Finanzamt oder Gericht.
Vergleichswertverfahren
Ihr Objekt wird mit tatsächlich verkauften, ähnlichen Immobilien verglichen. Typisch für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Grundstücke.
Ertragswertverfahren
Der Wert ergibt sich aus den erzielbaren Mieteinnahmen. Typisch für vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.
Sachwertverfahren
Der Wert wird aus Bau- und Grundstückskosten hergeleitet — für Objekte, bei denen Vergleich oder Ertrag nicht passen.
- Rechtssicherer MarktwertNachvollziehbar ermittelt und von Behörden, Gerichten und Finanzämtern anerkannt.
- Für viele AnlässeOb Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder Finanzierung — der Wert ist die Grundlage jeder Entscheidung.
- Objektiv & unabhängigNeutrale Bewertung — damit Sie nicht zu teuer kaufen oder zu günstig verkaufen.
Das enthält Ihr Gutachten
- Objekt- und Lagebeschreibung
- Begründete Wahl des Wertermittlungsverfahrens
- Nachvollziehbare Berechnung und Marktanpassung
- Ermittelter Verkehrswert mit Erläuterung
- Fotodokumentation und Anlagen
Wenn an einem Gebäude etwas nicht stimmt — Feuchtigkeit, Schimmel, Risse oder Baumängel — ist oft unklar: Wie schlimm ist es, woran liegt es und wer muss dafür aufkommen? Genau das klären wir. Wir nehmen den Schaden vor Ort auf, finden die Ursache und halten alles neutral und nachvollziehbar fest. Sie bekommen eine belastbare Grundlage, mit der Sie gegenüber Versicherung, Verkäufer, Handwerker oder Gericht auf der sicheren Seite sind.
- Objektive FeststellungUnabhängige Aufnahme von Schadensbild, Ursache und Ausmaß durch den Sachverständigen.
- BeweissicherungVerwertbare Dokumentation für Versicherung, Gericht, Mängelrüge oder Kaufabwicklung.
- Klare HandlungsgrundlageObjektive Bewertung von Umfang und Schadenshöhe als Basis für Ihr weiteres Vorgehen.
Das enthält Ihr Gutachten
- Genaue Beschreibung des Schadens
- Analyse der Schadensursache
- Aussagekräftige Fotodokumentation
- Bewertung von Umfang und Schweregrad
- Ermittlung der Schadenshöhe
Von der Anfrage zum Gutachten
- 01
Kontaktaufnahme
Sie schildern uns kurz Ihr Objekt und Ihr Anliegen (z. B. Steuer, Kauf/Verkauf, Erbschaft oder Schaden). Wir klären, welches Gutachten Sie benötigen, und machen Ihnen ein transparentes Angebot.
- 02
Unterlagen & Begehung
Sie stellen die vorhandenen Objektunterlagen bereit. Zu jedem Gutachten gehört eine Besichtigung vor Ort — dabei bewerten wir Zustand und wertbeeinflussende Faktoren.
- 03
Gutachten-Erstellung
Wir erstellen Ihr Gutachten nach anerkannter Methodik und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar und prüffähig.
- 04
Gutachten & Verwendung
Sie erhalten Ihr prüffähiges Gutachten — als Nachweis für das Finanzamt (erhöhte AfA), für Kauf und Verkauf, Behörden oder für Versicherung und Gericht.
Wer Ihr Gutachten erstellt
Marcel-Süleyman Ak — Bauingenieur (Master of Engineering, M. Eng.). Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und für Schäden an Gebäuden. Ihre Immobilie wird auf einer fundierten bau- und bewertungstechnischen Basis beurteilt.
M. Eng. Bauingenieurwesen
Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen · Studienrichtung Baumanagement & Projektsteuerung (2022)
Sachverständiger – Immobilienbewertung
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken · Sachverständigenfachverband für Kfz und Bau (2024)
Sachverständiger – Schäden an Gebäuden
Geprüft nach den Richtlinien des Sachverständigenfachverbandes für Kfz und Bau (2024)
SiGeKo-Koordinator
Arbeitsschutz nach RAB 30 / Baustellenverordnung · BG BAU (2020)
Bauvertragsrecht
Fernkurs für Ingenieure und Kaufleute · BWI-Bau, Institut der Bauwirtschaft, Düsseldorf (2024)
Praxiserfahrung im Projektmanagement von Bauprojekten · u. a. bei der Zech Group
Antworten rund um Ihr Gutachten
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten (Restwertgutachten)?
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten – umgangssprachlich auch Restwertgutachten – ermittelt die tatsächliche verbleibende Nutzungsdauer eines Gebäudes. Ist sie kürzer als die vom Finanzamt pauschal angesetzte Nutzungsdauer (in der Regel 50, 40 oder 33 Jahre), können Eigentümer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG einen höheren jährlichen AfA-Satz ansetzen und dadurch mehr abschreiben.
Wie viel Steuer kann ich durch die erhöhte AfA sparen?
Das hängt von Gebäudewert, ermittelter Restnutzungsdauer und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Da sich der jährliche Abschreibungssatz häufig vervielfacht, ergeben sich oft mehrere tausend Euro Steuerersparnis pro Jahr. Das genaue Potenzial ermitteln wir anhand Ihrer Objektdaten — sprechen Sie uns dazu gerne an.
Erkennt das Finanzamt Gießen das Gutachten an?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt (BFH, Urteil vom 28.07.2021 – IX R 25/19), dass Eigentümer eine kürzere Restnutzungsdauer durch ein Gutachten nachweisen dürfen. Unsere Gutachten sind methodisch fundiert und prüffähig aufbereitet, sodass sie dem Finanzamt als Nachweis der verkürzten Restnutzungsdauer dienen.
Für welche Immobilien lohnt sich ein Gutachten?
Besonders bei vermieteten Bestandsimmobilien mit älterer Bausubstanz. Je älter das Gebäude und je höher der Gebäudeanteil am Kaufpreis, desto größer ist in der Regel der Steuervorteil. Ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnet, klären wir gerne gemeinsam anhand Ihrer Objektdaten.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
In der Regel Angaben zu Baujahr, Wohn- bzw. Nutzfläche sowie Informationen zu Modernisierungen. Fehlende Angaben klären wir gemeinsam; eine Besichtigung vor Ort gehört bei jedem Gutachten dazu.
Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Die Kosten richten sich nach Objekt und Umfang. In vielen Fällen übersteigt die jährliche Steuerersparnis die einmaligen Gutachtenkosten deutlich. Sie erhalten vorab ein transparentes und unverbindliches Angebot.
Sprechen wir über
Ihre Immobilie.
Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihr Anliegen — wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ansässig in Pohlheim, tätig bundesweit.
- E-Mailinfo@ingbueroak.de
- Telefon0178 6168996
- Standort35415 Pohlheim